Über die Jahre hinweg sammelt sich in der Pensionskasse einiges an Kapital an. Auch die Absicherung gegen Invalidität und die Leistungen an die Hinterbliebenen im Todesfall sind wichtige Bestandteile des BVG. Daher müssen die Pensionskassen die versicherten Personen jährlich über ihre aktuelle Vorsorgesituation mittels Pensionskassenausweis informieren. In der Beratung stellen wir aber immer wieder fest, dass diese stark auf Zahlen fokussierte Übersicht oftmals kaum Beachtung findet. Daher geben wir Ihnen folgend einen kurzen Überblick zu den wichtigsten Informationen des Pensionskassenausweises.
Versicherter Jahreslohn
Der versicherte Jahreslohn muss nicht zwingend dem effektiven Lohn entsprechen. Das Gesetz schreibt nur vor, dass Löhne bis CHF 85‘320 zwingend zu versichern sind. Alles darüber ist freiwillig und liegt in der Kompetenz des Arbeitgebers. Weiter kann auch noch ein gewisser Betrag, der sogenannte Koordinationsabzug, abgezogen werden. Dieser Koordinationsabzug beträgt aktuell CHF 24‘885. Arbeitgeber mit vielen Teilzeitbeschäftigten passen oftmals den Koordinationsabzug dem Beschäftigungsgrad an.
Altersguthaben
Das vorhandene Altersguthaben zeigt den aktuellen Stand des individuellen Guthabens auf. Darin enthalten sind die eigenen Beiträge, die Arbeitgeberbeiträge, die Einkäufe und die bisher gutgeschriebenen Zinsen.
Das vorhandene Altersguthaben BVG auf dem Pensionskassenausweis umfasst nur das minimale Altersguthaben gemäss Gesetz, also Lohnbestandteile bis CHF 85‘320 mit vollem Koordinationsabzug und den gesetzlichen Sparsätzen. Diese Schattenrechnung ist vor allem für Personen wichtig, welche fast ausschliesslich in dieser Bandbreite versichert sind, da auf diesem Wert der gesetzliche Mindestumwandlungssatz für die Altersrente basiert.
Das voraussichtliche Altersguthaben rechnet zum vorhandenen Altersguthaben auch noch alle künftigen Sparbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie die künftigen Zinsen dazu. Dies unter der Annahme, dass sich alle Parameter bis zur Pension nicht verändern. Der prognostizierte Zins ist zudem nicht garantiert. Dieser Wert ist also mit Vorsicht zu geniessen.
Leistungen auf dem Pensionskassenausweis
Voraussichtliche Altersrente
Dieser Wert ist mit grosser Vorsicht zu geniessen, basiert die voraussichtliche Altersrente doch auf dem voraussichtlichen Alterskapital, welches bekanntlich nur eine Hochrechnung ist. Zudem ist auch der angewandte Umwandlungssatz nicht garantiert bzw. oftmals sogar zu hoch ausgewiesen. Pensionskassen, welche den Umwandlungssatz noch nicht reduziert haben, sind aktuell daran oder werden dies nächstens noch tun.
Viele Pensionskassen weisen die voraussichtlichen Werte zum Alterskapital und der Altersrente für verschiedene Jahre aus. So kann sich der Versicherte einen guten Überblick punkto Frühpensionierung verschaffen.
Invalidenrente
Die im Pensionskassenausweis aufgeführte Invalidenrente wird in Prozent vom versicherten Lohn oder vom Alterskapital gerechnet. Die genaue Höhe des Rentenanspruchs ergibt sich dann aus dem Grad der Invalidität.
Ehegatten- / Lebenspartnerrente
Diese Rente erhält der verbliebene Ehegatte im Todesfall der versicherten Person. Eingetragene Partner haben den gleichen Anspruch. Bei Lebenspartnern gibt es keine einheitliche Regelung. Massgebend ist das jeweilige Reglement der Vorsorgestiftung.
Kinderrenten
Bei Invalidität, im Todesfall oder bei Bezug der Altersrente besteht zudem ein Anspruch auf Kinderrenten bis sie 18 sind oder ihre Ausbildung beenden, längstens aber bis 25.
Todesfallkapital
Je nach Stiftung kann auch noch ein Todesfallkapital versichert werden. Auch die Rückgewähr des vorhandenen oder des für die Rentenbildung nicht benötigten Altersguthabens ist bei vielen Stiftungen möglich.
Weitere Informationen auf dem Pensionskassenausweis
Maximal möglicher Einkauf
Da Einkäufe ins BVG vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, ist dies einer der meistgefragtesten Werte auf dem Pensionskassenausweis. Dieser Wert gibt an, wie viel Kapital beim heutigen Lohn maximal hätte angespart werden können, abzüglich das bereits vorhandenen Altersguthaben.
Wohneigentumsförderung (WEF)
Hier wird das aktuell verfügbare Kapital für einen Vorbezug im Rahmen des WEF aufgeführt. Oftmals wird auch aufgeführt, ob bereits ein solcher Bezug gemacht wurde.
Jahresbeiträge
Zu guter Letzt wird auf dem Pensionskassenausweis auch noch aufgeführt, wie viel pro Jahr und Monat gespart wird, wie hoch die Risiko- und Verwaltungskosten sind und wie die Prämie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt wird.
Das Verstehen des Pensionskassenausweis ist aber nur der erste Schritt. Meistens tauchen neue Fragen auf, welche oftmals auch mit steuerlichen und rechtlichen Themen verbunden sind. Daher empfiehlt sich im Bereich BVG ein regelmässiger Austausch mit einem Vorsorgespezialisten.