Die 3. Verordnung zum BVG (BVV3) regelt, wer im Todesfall für 3a-Guthaben begünstigt ist. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt folgende Reihenfolge:
- Ehegatte
- Kinder, unterstützte Personen, Lebenspartner
- Eltern
- Geschwister
- übrige Erben
Sofern eine individuelle Lösung angestrebt wird, sind die Wahlmöglichkeiten in der gebundenen Vorsorge eingeschränkt. Folgende Änderungen zur obenstehenden Reihenfolge sind möglich:
- Festlegung der Ansprüche und Reihenfolge der Personen unter Punkt 2
- Änderung der Reihenfolge der Personen unter den Punkten 3 bis 5
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