Für Ärzte gilt es täglich zahlreiche Entscheidungen zu fällen. Entscheidungen mit weitreichenden Auswirkungen auf die Gesundheit der Patienten. Entscheidungen, die oft unter Zeitdruck gefällt werden müssen. Entscheidungen, bei welchen eine schier unendliche Anzahl von Faktoren abgewogen werden müssen. Wird ein Fehlentscheid gefällt, steht schnell der Vorwurf einer Sorgfaltspflichtverletzung im Raum. Was das genau bedeutet und welche Auswirkung dies auf eine mögliche Haftung hat, möchten wir anhand der folgenden Fragen aufzeigen:
Liegt überhaupt ein Schaden vor?
Grundsätzlich muss zuerst geklärt werden, ob überhaupt ein Schaden vorliegt. Der Erfolg einer Behandlung kann schlussendlich nie garantiert werden. Führt ein Behandlungsfehler jedoch zu einer finanziellen Schädigung des Patienten, liegt ein haftpflichtrechtlich relevanter Schaden vor. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn weitere Operationen vorgenommen werden müssen oder eine längere Rehabilitation notwendig wird, was zu einem Lohnausfall führt.
Liegt ein Behandlungsfehler vor?
Es stellt sich die Frage, ob ein anderer Arzt in der gleichen Situation das gleiche Vorgehen gewählt hätte. Besteht eine signifikante Abweichung von diesem Normverhalten, spricht man von einem Behandlungsfehler. Bei der Angemessenheit des Verhaltens gilt es zudem den Zeitpunkt zu berücksichtigen. Nachträglich liegen allenfalls bereits neue Diagnosen vor und der Stand der Wissenschaft hat sich eventuell weiterentwickelt.
Welches Mass an Sorgfalt wird verlangt?
Jede Situation ist anders. So wird von einem Arzt, der unter Stress und Zeitdruck in einer Notsituation handelt nicht die gleiche Sorgfalt verlangt, wie von einem Arzt, der seine Tätigkeit ohne äussere Stressfaktoren ausübt.
Weiter wird verlangt, dass Ärzte ihr Fachwissen auf einem hohen aktuellen Niveau halten. Zudem gilt es die eigenen Fähigkeiten einschätzen zu können um zu wissen, wann der Patient an einen Spezialisten überwiesen werden muss.Besteht eine Haftpflicht?
Wir haben festgehalten, dass einerseits sowohl ein Schaden entstanden sein muss und andererseits ein Behandlungsfehler infolge einer Sorgfaltspflichtsverletzung vorliegen muss. Zwischen diesen beiden Punkten muss zudem ein Kausalzusammenhang bestehen, damit der Arzt haftpflichtig wird. Dabei genügt es nicht, dass der Behandlungsfehler eine mögliche Ursache des Schadens ist. Es müssen triftige Gründe dazu vorliegen.
Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen
Hier kommt die Berufshaftpflichtversicherung ins Spiel. Fast wichtiger als die Zahlung eines Haftpflichtanspruchs ist nämlich die Abwehr einer ungerechtfertigten Forderung. Unsere Versicherungspartner verfügen deshalb über auf Medizinalrecht spezialisierte Juristen. Dies ist wichtig, um Sie im Schadenfall optimal unterstützen zu können.
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