Als Betreiber einer eigenen Praxis können der Praxisgewinn und somit auch der Lohn des Inhabers laufend schwanken. Da dieser Lohn massgebend für die Berechnung der Leistungen der persönlichen Vorsorge ist, können sich hier rasch Deckungslücken ergeben. Wie kann das vermieden werden? Diese Frage haben wir Sergio Kaufmann, Vorsorgespezialist und langjähriger Berater von Ärztinnen und Ärzten, gestellt.
Herr Kaufmann, worauf legen Sie bei einer Vorsorgeplanung besonders wert?
Eine umfassende Vorsorgeplanung verfolgt drei Ziele: Erstens den Erhalt eines genügend hohen Einkommens im Falle einer Erwerbsunfähigkeit. Zweitens die umfassende finanzielle Versorgung der Hinterbliebenen beim Versterben. Drittens das Ansparen von genügend Kapital um künftige Ziele und Etappen wie die Pensionierung finanzieren zu können.
In der Vorsorgeplanung berechnen wir für unsere Kunden nun, welche Leistungen sie bereits abgedeckt haben. Wir erheben anschliessend gemeinsam den Versicherungsbedarf und decken so Unter- oder auch Überversicherungen auf. Daraus schlagen wir der Kundschaft geeignete Massnahmen vor, um optimal abgesichert zu sein.
Angestellte erhalten einen umfassenden Schutz durch ihren Arbeitgeber. Welche
Deckungsbausteine benötigen selbständige Ärztinnen und Ärzte?
Sie haben Recht. Selbständige Ärztinnen und Ärzte sind automatisch nur in der 1. Säule (AHV/IV) versichert. Den kurzfristigen Erwerbsausfall infolge eines Unfalls oder einer Krankheit decken wir mit einer Taggeldversicherung ab. Die berufliche Vorsorge (BVG) bietet einerseits die Möglichkeit zum steueroptimierten Sparen, versichert andererseits aber auch Leistungen bei Invalidität und im Todesfall. Oft genügen diese Leistungen nicht, um den individuellen Bedarf zu decken. So werden punktuell Lebensversicherungen eingesetzt, um Deckungslücken zu schliessen.
Bei selbständigen Ärztinnen und Ärzten schwanken der Praxisgewinn und das Einkommen oft. Wie stabilisieren Sie in diesem Fall die Vorsorgeplanung?
Die durch uns ausgearbeiteten Rahmenverträge versichern das Einkommen in Form einer sogenannten Summenversicherung. Das heisst, es wird beim Vertragsabschluss ein fester Lohn definiert, welcher versichert ist. So bleibt die Versicherungsdeckung auch bei schwankenden Einkommen konstant. Zudem gilt es gerade bei kurzfristiger Erwerbsunfähigkeit nicht nur den Lohn des Inhabers abzudecken, sondern auch die laufenden Praxiskosten zu berücksichtigen.
Wie meinen Sie das genau?
Kann eine Ärztin oder ein Arzt infolge einer Krankheit oder eines Unfalls einige Monate nicht mehr arbeiten, fällt nicht nur das Einkommen weg, nein es müssen auch bestimmte Kosten wie zum Beispiel die Miete der Praxis, der Lohn der Praxisangestellten, die Versicherungsprämien, usw. weiterbezahlt werden. Diesen Aspekt lassen wir in die Berechnung des Versicherungsbedarfs einfliessen und decken so kurzfristig oft eine Leistung ab, die über dem Einkommen des Praxisbetreibers liegt.
Benötigt es weitere Teile zur Komplettierung des Vorsorge-Puzzles?
Es gibt eine Situation, von welcher speziell die Ärzteschaft betroffen ist. Stellen Sie sich vor, eine Herzspezialistin oder ein Herzspezialist verliert bei einem Unfall einen Finger. Selbstverständlich kann sie oder er weiterhin als Ärztin oder Arzt tätig sein, doch gewisse filigrane Operationen werden nicht mehr möglich sein. Dafür haben wir ein einfaches Produkt entwickelt, welches in gewissen
Situationen eine Kapitalleistung von bis zu einer Million Franken erbringt, um eine mögliche Lohneinbusse teilweise abzudecken.
Was benötigen künftige Praxisbetreiber nebst den Versicherungen für Ihre persönliche Vorsorge?
Wir bieten Ihnen hier alles an, was notwendig ist. Angefangen von der Haftpflichtversicherung, welche zum Erhalt der Praxisausübungsbewilligung oft vorgelegt werden muss, bis zur Sachversicherung Ihrer Praxis und medizinischen Geräte. Wichtig ist auch eine Rechtsschutzversicherung, um bei rechtlichen Streitigkeiten abgesichert zu sein. Gerade aktuell haben wir eine Cyberversicherung lanciert, welche wir auf die Bedürfnisse von Arztpraxen ausgerichtet haben. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch Lösungen für alle Personalversicherungen, welche Sie benötigen.
Diese Produkte sind meist in Form von Rahmenverträgen ausgestaltet. So haben wir die Deckungen auf die Bedürfnisse der Ärzteschaft optimiert und vor allem exklusive Konditionen für Sie bei den Versicherungsgesellschaften ausgehandelt. Unsere Berater, welche in der ganzen Schweiz tätig sind, stellen Ihnen unser Angebot gerne persönlich und unverbindlich vor.