Obligatorische Unfallversicherung für Ihr Praxispersonal
Angestellte müssen in der Schweiz obligatorisch gegen Unfall versichert werden. Wir bieten Ihnen eine kostengünstige Lösung.
Das UVG, die gesetzliche Grundlage zur obligatorischen Unfallversicherung, umschreibt die vorgeschriebenen Leistungen. Diese umfassen eine Lohnfortzahlung bei Erwerbsunfähigkeit, Hinterlassenenleistungen sowie Heilungskosten.
Die Versicherung deckt sowohl Berufsunfälle, wie für Arbeitnehmende mit einem Arbeitspensum von mindestens 8 Stunden pro Woche auch Nichtberufsunfälle. Die Beiträge für die Berufsunfalldeckung wird vom Arbeitgeber, diejenigen für Nichtberufsunfälle in der Regel von den Arbeitnehmenden bezahlt.
Die gesetzliche Grunddeckung kann durch eine Unfall-Zusatzversicherung (UVG-Z) ergänzt werden. Hauptsächlich können hier Lohnteile über dem UVG-Maximallohn versichert werden oder Kürzungen infolge Grobfahrlässigkeit ausgeschlossen werden.