Für Ihre finanzielle Unabhängigkeit
Ein Unfall ist schnell passiert. Eine körperliche Beeinträchtigung hingegen führt häufig nicht direkt zu einer Invalidität. Andererseits kann aber jemand mit einer hoch spezialisierten Tätigkeit berufsunfähig werden. Ärzte und Zahnärzte können sich dagegen mit einer Einzelunfallversicherung schützen.
Der Verlust eines Zeigefingers hat für einen Büroangestellten nicht die gleichen Auswirkungen wie für einen Herzchirurgen. Unser Sozialversicherungssystem stellt hauptsächlich auf den Begriff der Erwerbsunfähigkeit ab. Kann der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden, muss eine zumutbare andere Tätigkeit angenommen werden. Für Ärzte und Zahnärzte bedeutet dies in der Regel eine wesentliche Einkommenseinbusse.
Mit unserer Einzelunfallversicherung versichern wir eine zusätzliche und von anderen Leistungen unabhängige Kapitalzahlung von bis zu über einer Million Franken, wodurch diese Vorsorgelücke gedeckt werden kann.
Nebst einem reduzierten Einkommen können bei einem Unfall, welcher eine Behinderung zur Folge hat, auch zusätzliche Kosten entstehen. So muss beispielsweise im Einfamilienhaus ein Rollstuhllift eingebaut werden.
Die Höhe der Leistung hängt von der körperlichen Integrität ab. So haben wir eine spezielle Gliederskala entwickelt, welche der Tätigkeit unserer Kundschaft gerecht wird.