Mit der Anstellung eines neuen Mitarbeitenden müssen auch einige bestehende Versicherungen angepasst oder überprüft werden. Wir haben Ihnen folgend eine kurze Checkliste zum Personaleintritt mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt:
Unsere Rahmenverträge | Leistungserbringer | Praxis-Assistenten |
Berufshaftpflicht | anpassen | automatisch versichert |
Berufsrechtsschutz | anpassen | automatisch versichert |
Berufliche Vorsorge (BVG) | anmelden | anmelden |
Krankentaggeld (KTG) | automatisch versichert | automatisch versichert |
Unfallversicherung (UVG) | automatisch versichert | automatisch versichert |
Praxis-Sachversicherung | überprüfen | überprüfen |
Berufshaftpflicht
In der Berufshaftpflichtversicherung muss das gesamte Personal mitversichert werden. Während Leistungserbringer prämienpflichtig sind, sind Praxis-Assistenten automatisch ohne Mehrprämie mitversichert. Um die Änderungsanträge für Sie vorbereiten zu können, benötigen wir folgende Angaben zur zusätzlich zu versichernden Person:
- Fachrichtung / Tätigkeit
- Beschäftigungsgrad
- Datum Personaleintritt
Einige Behörden verlangen von Ihnen einen Deckungsnachweis. Diese Bestätigung können Sie mit dem Änderungsantrag bei uns bestellen.
Berufsrechtsschutz
Wie bei der Berufshaftpflichtversicherung sind auch bei der Berufsrechtschutzversicherung die Leistungserbringer prämienpflichtig, während Praxisassistenten kostenlos mitversichert sind. Es lohnt sich zudem zu prüfen, ob der zusätzliche Leistungserbringer auch seine Privat- und Verkehrsrechtsschutzdeckung über die Praxis abschliessen möchte, da dies zu attraktiven Prämienrabatten führt.
Berufliche Vorsorge
Jeder Arbeitnehmende, welcher einen Lohn über der im Vorsorgeplan definierten Eintrittsschwelle verdient, muss beim Personaleintritt bei der Vorsorgestiftung angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt über ein Formular, welches Sie in der Regel auf der Homepage der Stiftung finden. Gerade bei Ärzten lohnt sich zudem eine individuelle Vorsorgeberatung, um mit den veränderten Vorsorgeleistungen allfällige Deckungslücken erkennen zu können.
Krankentaggeld und Unfallversicherung
Diese Versicherungen umfassen die Gesamtlohnsumme. Einzelne Mitarbeitende werden daher nicht namentlich angemeldet, sondern sind durch die jährliche rückwirkende Lohnsummendeklaration automatisch eingeschlossen.
Auch hier stellt sich bei Ärzten die Frage, ob die neu versicherten Leistungen dem persönlichen Vorsorgebedarf genügen oder ob in der privaten Vorsorge Anpassungen vorgenommen werden müssen.
Praxisversicherung
Zusätzliche Mitarbeitende bedeuten oft auch zusätzliches Inventar oder neue technische Geräte. Daher empfehlen wir, die Versicherungssumme bei einem Personaleintritt zu überprüfen, um allfällige Unterversicherungen zu vermeiden. Insbesondere der versicherte Umsatz für die Betriebsunterbruchversicherung sollte bei der Anstellung von weiteren Leistungserbringern angehoben werden.