Zahlreiche Ärzte mit Praxen in Form einer Aktiengesellschaft beziehen einen Teil Ihres Lohnes aus steuerlichen Überlegungen als Dividende. Dabei stellt sich die Frage, ob dieser Einkommensteil ebenfalls gegen Erwerbsunfähigkeit versichert werden kann.
Die betriebliche Vorsorge umfasst die obligatorische Unfallversicherung (UVG), ein Krankentaggeld (KTG) und die berufliche Vorsorge (BVG). Als Basis gilt hier jeweils der AHV-pflichtige Jahreslohn, wodurch ein Dividendenbezug nicht versichert ist. Die Dividende können Sie jedoch bis zu einer bestimmten Höhe in der privaten Vorsorge über ein individuelles Taggeld oder eine Erwerbsunfähigkeitsrente versichern. Hier sollten Sie unbedingt darauf achten, diese Deckung in Form einer Summenversicherung abzuschliessen. Ansonsten könnte im Schadenfall eine Kürzung der Leistungen auf die Höhe des AHV-pflichtigen Lohnes erfolgen.
Speziallösungen für Ärzte und Zahnärzte
Mit unseren Partnern verfügen wir beispielsweise über entsprechende Lösungen, mit welchen Sie jährliche Leistungen bis CHF 288’000.- (kurzfristiger Lohnausfall) respektive CHF 126’000.- (langfristige Erwerbsunfähigkeit) zusätzlich zur betrieblichen Vorsorge versichern können. Gerne zeigen wir Ihnen alle Möglichkeiten auf und erstellen Ihnen eine unverbindliche Offerte.