Wer erhält im Todesfall das 3a-Guthaben?
Die 3. Verordnung zum BVG (BVV3) regelt, wer im Todesfall für 3a-Guthaben begünstigt ist. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt folgende Reihenfolge: Ehegatte Kinder, unterstützte Personen, Lebenspartner Eltern Geschwister übrige…