Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit ärztlicher Tätigkeit können die eigenen finanziellen Möglichkeiten rasch übersteigen. Gut wenn dann eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, welche die Interessen des Versicherten vertritt und für finanzielle Belastungen aus der Arzthaftung aufkommt. Während Angestellte durch ihren Arbeitgeber versichert sind, müssen Selbständigerwerbende den Versicherungsschutz selbst sicherstellen. Das geeignet Instrument dafür ist die Berufshaftpflichtversicherung.
Sie versichert das finanzielle Risiko der ärztlichen Tätigkeit durch die gesetzliche Haftpflicht. Für Schäden durch ärztliche Fehler kann Schadensersatz gefordert werden. Schäden können als Personen- und Sachschäden sowie als reine Vermögensschäden auftreten. Die Versicherung deckt in diesen Fällen Ansprüche gegen den Arzt aus seiner Haftpflicht ab – z. B. Schadensersatz für Erwerbsausfall, Heilungs- und/oder Pflegekosten. Sie bietet aber auch Schutz vor ungerechtfertigten oder überhöhten Forderungen, indem sie deren Abwehr übernimmt und im Prozessfall Anwalts- und Gerichtskosten trägt.
Schadenersatzforderungen können rasch mehrere Millionen CHF erreichen. Wir empfehlen unseren Kunden daher eine Garantiesumme in Höhe von 10 Mio. CHF, um möglichst jedes denkbare finanzielle Risiko abzudecken. Dank unseren Rahmenverträgen profitieren sie dabei von einer Jahres-Zweifachgarantie. Das bedeutet, dass während eines Jahres die Garantiesumme ohne Zusatzkosten doppelt ausgeschöpft werden kann, wobei die Summe je Einzelfall auf 10 Mio. CHF begrenzt ist.