Grundsätzlich sollte das Haftpflichtrisiko über dasjenige Land versichert werden, in welchem eine Behandlung vorgenommen wird. Viele Ärzte, die eigentlich nur in der Schweiz tätig sind, kommen trotzdem während ihrer Karriere mit dem Ausland in Berührung. Beispiele sind die Betreuung von Sportlern oder Expeditionsteilnehmern, humanitäre Einsätze, Teilnahme an Fachkongressen und Veranstaltungen, usw. Die Auslanddeckungen in den einzelnen Versicherungslösungen sind sehr unterschiedlich und wir empfehlen Ihnen, sich bei Bedarf diesbezüglich beraten zu lassen.