In mehreren Artikeln behandeln wir die unterschiedlichen Aspekte der Ärztehaftpflicht. Während Teil 1 sich rund um das Thema Sorgfaltspflicht drehte, finden Sie in diesem Text nun alles Wesentliche zur Aufklärungspflicht.
Ein Patient muss – ausgenommen von einem lebensbedrohenden Notfall – seine Einwilligung zu einem medizinischen Eingriff erteilen. Ärzte müssen ihre Patienten deshalb umfassend und vollständig aufklären, damit diese den Entscheid zum Eingriff fällen können. Was bedeutet das konkret? Dem möchten wir im folgenden Text auf den Grund gehen.
Inhalt der Aufklärungspflicht
Ziel der Aufklärungspflicht ist, dass der Patient selbst seinen Gesundheitszustand und seine Heilungschancen beurteilen und die Risiken einer Behandlung oder Nichtbehandlung abschätzen kann. Es zählt somit der individuelle Patient und der konkrete Einzelfall. Das heisst, der Umfang der Aufklärung ergibt sich aufgrund des Interesses des Patienten sowie der Komplexität der medizinischen Situation.
Eine vollständige Aufklärung muss folgende Punkte umfassen:
- Art der Krankheit/Diagnose
- Art und Verlauf der Behandlung
- Prognose über die Folgen einer Behandlung bzw. Nichtbehandlung
- Valable Alternativen
- Chancen und Risiken der empfohlenen Behandlung
- Behandlungskosten und Kostenübernahme durch Versicherer
Wer muss wen aufklären?
Derjenige Arzt, der den Eingriff vornimmt, ist auch für das Einhalten der Aufklärungspflicht verantwortlich. Häufig übernimmt in der Praxis jedoch ein fachkundiger Spezialarzt die Aufklärung. Der Patient selbst muss aufgeklärt werden und seine Einwilligung erteilen. Dies gilt auch für Minderjährige, solange sie urteilsfähig sind. Bei Urteilsunfähigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Wann und wie muss aufgeklärt werden?
Der Patient muss eine angemessene Überlegungsfrist erhalten. Je schwerer der Eingriff ist und umso mehr Risiken bestehen, desto mehr Zeit sollte eingeräumt werden. Für die Aufklärung gibt es keine Formvorschriften. Oft wählen Ärzte ein persönliches Gespräch, da sie so besser auf Fragen der Patienten eingehen können. Zudem können sie sich so überzeugen, ob die Patienten alles verstanden haben. Zur Nachvollziehbarkeit oder auch als Beweis in einem Streitfall sollte ein Aufklärungsgespräch dokumentiert und schriftlich festgehalten werden.
Kann man auf eine Aufklärung verzichten?
Grundsätzlich kann man nicht auf eine Aufklärung verzichten. Ausgenommen sind jedoch selbstverständlich lebensbedrohliche Notsituationen, in welchen keine Zeit für eine Aufklärung bleibt.
Was passiert bei einer Verletzung der Aufklärungspflicht?
Kann kein Beweis zu einer korrekten Aufklärung erbracht werden, ist ein Eingriff widerrechtlich erfolgt. Dies selbst dann, wenn der Eingriff medizinisch korrekt ausgeführt wurde. Ein Arzt muss demnach den Beweis erbringen, dass ein Patient bei einer korrekten Aufklärung seine Einwilligung erteilt hätte. Gelingt dies nicht, muss der Arzt für die negativen Folgen des Eingriffs einstehen.
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