Eine Berufshaftpflichtversicherung ist häufig die erste Deckung, welche angehende Praxisinhaberinnen und -inhaber benötigen. Einerseits ist diese Versicherung existenziell, schützt sie doch vor den finanziellen Folgen einer rechtlichen Auseinandersetzung mit Patienten. Andererseits benötigt man ein Deckungsnachweis zur Erlangung der Praxisausübungsbewilligung. In diesem Beitrag fassen wir für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammen:
Was versichert eine Berufshaftpflichtversicherung?
Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche, welche gegenüber dem versicherten Arzt oder der versicherten Ärztin erhoben werden. Ein klassisches Beispiel ist der Schadenersatz eines Patienten nach einem Behandlungsfehler. Die Versicherung kommt einerseits für gedeckte berechtigte Ansprüche auf. Andererseits wehrt sie unbegründete Ansprüche ab, indem Sie die Rechte der Versicherten vertritt.
Welche Schäden sind gedeckt?
Die Versicherung deckt sowohl die Haftpflicht aus Personen- wie auch Sachschäden. Weiter sind auch reine Vermögensschäden versichert. Darunter versteht man eine finanzielle Schädigung ohne Personen- oder Sachschaden. Ein Beispiel hier wäre die Verordnung einer unnötigen Therapie auf Kosten eines Patienten.
Welche Ausschlüsse gibt es?
Einerseits ist nur die Tätigkeit gedeckt, welche auch versichert wurde. Wir empfehlen daher, alle Behandlungsformen und Methoden, die nicht üblicherweise zu Ihrer Fachrichtung gehören, zu deklarieren und durch den Versicherer bestätigen zu lassen, damit es nicht zu einer Deckungslücke kommt. Darunter fallen häufig auch medizinisch nicht indizierte Behandlungen. Ausgeschlossen sind andererseits vorsätzlich verursachte Schadenfälle und Eigenschäden. Unter einem Eigenschaden versteht man beispielsweise das nicht bezahlte Ärzte-Honorar nach einem Behandlungsfehler. Leistungskürzungen sind zudem möglich, wenn ein Schadenfall unter Alkoholeinfluss oder in Zusammenhang mit Drogen und Medikamentenmissbrauch verursacht wurde.
Welche Summe versichert eine Berufshaftpflichtversicherung?
Seit mehreren Jahren empfiehlt die FMH eine Garantiesumme von mindestens 10 Millionen. Bei grösseren Praxen mit mehreren Ärzten lohnen sich häufig auch höhere Summen wie 15 oder 20 Mio. Unsere Rahmenvertragslösungen sind mit einer Jahres-Zweifachgarantie ausgestattet. Dies bedeutet bei einer Garantiesumme von 10 Mio., dass ein einzelner Schadenfall bis max. 10 Mio. gedeckt ist, mehrere Schadenfälle innerhalb eines Jahres jedoch bis 20 Mio. übernommen würden.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Vereinbaren Sie einen höheren Selbstbehalt, dann profitieren Sie von einer tieferen Prämie. In unseren Rahmenvertragslösungen können Sie zwischen CHF 1’000 und CHF 5’000 wählen. Je nach Fachrichtung, Beschäftigungsgrad und Prämienhöhe lohnt sich der höhere oder tiefere Selbstbehalt.
Welche Faktoren beeinflussen die Prämie?
Die Prämie ist abhängig von der ausgeübten Tätigkeit und Fachrichtung. So unterscheiden sich beispielsweise die Prämien für Psychiater und Chirurgen oder Gynäkologen mit und ohne Entbindungen. Zudem bemisst sich die Prämie mehr oder weniger prozentual anhand des versicherten Pensums. Weiter sind die gewählte Versicherungssumme und der Selbstbehalt prämienrelevant.
Wieviel kostet eine Berufshaftpflichtversicherung?
Wie erwähnt richtet sich die Prämien nach verschiedenen Einflussfaktoren. Wir haben deshalb an dieser Stelle einige Beispiele für eine Garantiesumme von 10 Mio., einen Selbstbehalt von CHF 1’000.- sowie einem Pensum von 100 % aufgeführt:
- Allgemein Innere Medizin: ab CHF 659
- Psychiatrie: ab CHF 744
- Zahnarztpraxis: ab CHF 826
- Ophthalmologie ohne Chirurgie: ab CHF 1’039
- Gynäkologie ohne Geburtshilfe: ab CHF 1’155
- Dermatologie und Venerologie: ab CHF 2’867
- Gastroenterologie: ab CHF 4’474
- Ophthalmologie mit Chirurgie: ab CHF 4’588
- Chirurgie: ab CHF 7’245
Welche Personen einer Praxis sind prämienpflichtig?
Prämienpflichtig sind alle Leistungserbringer. Das weitere Personal wie beispielsweise medizinische Praxisassistenten sind automatisch und ohne Mehrprämie mitversichert.
Mit welcher Laufzeit wird eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen?
Wir empfehlen in der Regel einen Vertrag über 3 bis 5 Jahre mit einem jährlichen Kündigungsrecht abzuschliessen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit erneuert sich die Police stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wobei die bestehenden Eckpunkte übernommen werden. Sollte sich bei der Tätigkeit, beim Pensum oder in anderen Bereich Änderungen ergeben, müssen Sie dies unbedingt dem Versicherer melden.
Wie ist das Vorgehen im Schadenfall?
Sollten Sie Kenntnis erlangen, die zu einem Schadenfall führen könnten, kontaktieren Sie bitte möglichst rasch Ihren Versicherer. Unsere Rahmenvertragspartner verfügen alle auf Medizinalrecht spezialisierte Juristen. So erhalten Sie nach der Kontaktaufnahme mit dem Versicherer rasch und unkompliziert eine kompetente Unterstützung.
Wo ist eine Berufshaftpflichtversicherung gültig?
Grundsätzlich sind alle Schäden gedeckt, die man in der Schweiz verursacht. Sollten Sie auch im Ausland tätig sein, müssen Sie die Deckungssituation vorgängig mit dem Versicherer klären. In der Grunddeckung unserer Rahmenverträge sind beispielsweise humanitäre Einsätze, die Betreuung von Sportlern oder Expeditionsteilnehmern sowie die Teilnahme an Kongressen und Ausbildungen mitversichert. Kurze temporäre Einsätze im Ausland sind je nach Anbieter auch gedeckt, wobei die gesetzlichen Anforderungen im Ausland mitberücksichtigt werden müssen, da teilweise lokale Versicherungsobligatorien bestehen.
Was bedeutet zeitliche Geltung?
Die zeitliche Geltung definiert, welche Schadenfälle in zeitlicher Hinsicht unter den Versicherungsschutz fallen. Bei der Berufshaftpflichtversicherung gilt das sogenannte Anspruchserhebungsprinzip. Das heisst, alle Schadenfälle sind gedeckt, für welche während der Vertragsdauer ein Anspruch erhoben wird. Massgeblich ist somit nicht der Zeitpunkt einer Behandlung, sondern der Zeitpunkt, in welchem ein Schadenersatz gefordert wird.
Was passiert mit der Deckung bei einer Praxisaufgabe?
Gibt ein Praxisinhaber seine Tätigkeit auf und beendet seinen Versicherungsvertrag, besteht eine sogenannte Nachrisikodeckung. Das heisst, dass auch Schadenersatzansprüche, die nach Vertragsende eingehen, noch durch diese Police gedeckt sind, sofern sie innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen geltend gemacht werden. Nicht alle Versicherungen decken diesen Punkt gleich gut ab. Prüfen Sie dies unbedingt in Ihrem bestehenden Vertrag. Diese Nachrisikodeckung gilt auch im Todesfall des Versicherungsnehmers und schützt somit die Erben vor später geltend gemachten Haftpflichtforderungen.
Welche Vorteile bieten Ihre Rahmenverträge?
Dank der Betreuung von über 9’000 Ärztinnen und Ärzte haben wir bei den Anbietern spezielle Konditionen ausgehandelt. Sie profitieren dadurch in unseren Rahmenverträgen von exklusiven Prämienrabatten und erhalten die Versicherungslösung bei uns günstiger als direkt bei der Gesellschaft.
Was sind eine Versicherungsbestätigung oder ein Versicherungsnachweis?
Häufig benötigt man bei einem Versicherungsabschluss rasch eine Bestätigung des Versicherungsschutzes. Wir organisieren Ihnen auf Wunsch deshalb beim Antragseingang eine Bestätigung, womit gegenüber den Behörden das Vorhandensein einer Berufshaftpflichtversicherung belegt werden kann. Während der Vertragsdauer wird von verschiedenen Ämtern oder Stellen ein aktueller Nachweis der Versicherung verlangt. Gerne besorgen wir Ihnen dafür einen Versicherungsnachweis.
Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung, wenn man eine Berufshaftpflichtversicherung hat?
Auf jeden Fall! Eine Berufshaftpflichtversicherung übernimmt zwar die rechtliche Vertretung in einem Haftpflichtfall, nicht aber bei anderen rechtlichen Auseinandersetzungen. Wichtig ist hier für Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber insbesondere eine Deckung bei Verfahren der Santé Suisse bezüglich unwirtschaftlicher Leistungserbringung. Dieser Baustein ist in unserer Rechtsschutzversicherung selbstverständlich enthalten. Gerne stellen wir Ihnen eine persönliche Offerte.