Mit der Gründung oder der Übernahme einer Praxis werden Ärztinnen und Ärzte in der Regel auch Arbeitgeber und müssen für ihr Personal verschiedene Versicherungen organisieren. Gleichzeitig sind sie auch für ihre persönliche Vorsorge selbst verantwortlich, was nicht eine zu unterschätzende Herausforderung darstellt.
Welche Versicherungen brauchen Ärzte als künftige Arbeitgeber für ihr Personal?
Die Personalversicherungen sind wie ein Puzzle, wobei die einzelnen Versicherungen zusammengefügt ineinandergreifen. Es braucht einen Anschluss an die AHV, IV und EO, eine obligatorische Unfallversicherung (UVG) sowie je nach Lohnhöhe eine Pensionskasse. Zudem empfiehlt sich eine Krankentaggeldversicherung.
Ist man bei der AHV und IV nicht automatisch versichert? Was muss ein Arbeitgeber unternehmen?
Der Arbeitgeber muss sein Personal wie auch sich selbst als Selbständigerwerbender bei einer Ausgleichskasse anmelden, von Vorteil bei der ärzteeignen Ausgleichskasse. Diese Ausgleichskasse erfasst die jährlichen Lohnmeldungen und stellt die Beiträge in Rechnung.
Muss jeder Arbeitnehmende obligatorisch unfallversichert werden?
Ja, die obligatorische Unfallversicherung UVG versichert alle Arbeitnehmenden in der Schweiz gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten. Ab einer wöchentlichen Arbeitszeit von 8 Stunden sind zudem auch Nichtberufsunfälle versichert. Ärzte als Arbeitgeber müssen dazu eine Unfallversicherung bei einem Privatversicherer oder einer Krankenkasse abschliessen.
Eine Krankentaggeldversicherung ist nicht obligatorisch. Warum lohnt sich ein solcher Abschluss für Ärzte als Arbeitgeber?
Das Obligationenrecht regelt die Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall. Je nach Anstellungsdauer muss der Arbeitgeber demnach im Krankheitsfall den Lohn kürzer oder länger weiterzahlen. Eine Krankentaggeldversicherung kann dieses Risiko übernehmen und bietet viele Vorteile sowohl für den Arbeitgeber wie auch die Arbeitnehmenden.
Eingangs haben Sie zudem den Pensionskassenanschluss erwähnt. Was gilt es hier zu beachten?
Arbeitnehmende, die mehr als die BVG-Eintrittsschwelle verdienen, müssen BVG-versichert werden. Der Arbeitgeber schliesst sich einer Pensionskasse an und wählt für sein Personal einen Vorsorgeplan. Er kann dabei zwischen einer gesetzlichen Minimallösung sowie überobligatorische Mehrleistungen wählen. Für Arztpraxen gibt es spezielle Ärzte-Pensionskassen mit attraktiven Konditionen, welche nur Kunden aus dieser Branche versichern.
Ist eine Ärztin oder ein Arzt als Arbeitgeber eigentlich bei der gleichen Pensionskasse versichert wie das Personal?
Hier muss grundsätzlich zwischen den verschiedenen Rechtsformen der Arztpraxis unterschieden werden. Wird die Praxis als juristische Person (AG/GmbH) geführt, sind Ärzte/-innen als Angestellte zu versichern. Bei einer Einzelfirma, in welcher ein Arzt als Selbstständigerwerbender auftritt, muss auch die Vorsorge separat gelöst werden.
Wie kann man das individuelle Vorsorgebedürfnis eines Arztes bei einer juristischen Person berücksichtigen?
Bei einer Krankentaggeldversicherung können unterschiedliche Kategorien gebildet werden und so für Ärzte und Ärztinnen zum Beispiel ein fester Lohn anstelle des AHV-Lohnes versichert werden. Bei der Unfallversicherung ist eine Zusatzversicherung möglich, in welcher zusätzliche Lohnteile oder Deckungen abgeschlossen werden können. Der wichtigste Punkt ist die berufliche Vorsorge, bei welcher eine separate Personengruppe definiert werden kann und so beispielsweise andere IV-Renten oder Sparbeiträge möglich sind.
Und wie sieht es bei selbstständigerwerbenden Ärzten aus?
Selbständigerwerbende sind nicht UVG- oder BVG-versicherungspflichtig, dennoch benötigen sie Absicherungen. Kurzfristiger Lohnausfall deckt man meist durch eine Taggeldversicherung ab, die bei Krankheit und Unfall Leistungen bietet. Selbständigerwerbende können sich der Pensionskasse ihres Personals, der Stiftung Auffangeinrichtung oder der Pensionskasse ihres Berufsverbandes anschliessen. Ärztliche Stiftungen bieten einen unkomplizierten Anschluss für selbstständigerwerbende Ärzte. Zusätzlich zu den Risiken Tod und Invalidität ermöglichen sie steueroptimiertes Sparen, was wir individuell im Rahmen einer Finanzplanung aufzeigen.