Haben Sie auch schon einmal einen Vorsorgeausweis einer Praxisangestellten angeschaut und sich über die tiefe Invalidenrente gewundert? Eine 30-jährige Person mit einem Einkommen von CHF 50’000 ist in einem BVG-Minimalplan gerade einmal mit einer Invalidenrente von CHF 7’710 pro Jahr abgesichert. Würde die Rentenhöhe auf z.B. 70 % des versicherten Lohnes erhöht werden, dann würde in diesem Beispiel die versicherte Invalidenrente auf CHF 17’434 steigen. Zudem steigen im gleichen Umfang auch die Hinterbliebenenrente und die Kinderrenten. Die Mehrprämie für die gesamten Risikoleistungen erhöhen sich gleichzeitig um CHF 149, was für Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils eine monatliche Mehrbelastung von CHF 6.20 bedeutet. Zögern Sie also nicht und überprüfen Sie die Versicherungsdeckung Ihres Personals.