In den letzten ein bis zwei Jahren hat die Berichterstattung zu den sogenannten 1e-Lösungen im BVG sprunghaft zugenommen. Gleichzeitig ist auch die Anzahl angebotener Lösungen gestiegen. Aber um was geht es hier eigentlich?
Grundsätzlich geht es darum, dass gutverdienende Erwerbstätige mehr Mitbestimmungsrechte bei der Geldanlage in der zweiten Säule erhalten. Der Hintergrund dafür ist, dass die garantierte Mindestverzinsung und der gesetzlich festgeschriebene Mindestumwandlungssatz nur für Lohnbestandteile bis CHF 85’320 gelten. Weiter besteht bis CHF 127’980 eine Absicherung durch den Sicherheitsfonds im Insolvenzfall der Stiftung. Für Löhne über diesem Grenzwert gibt der Gesetzgeber mehr Mitbestimmungsrechte an die Versicherten weiter.
Wie funktioniert eine 1e-Lösung?
Die 1e-Vorsorgestiftung deckt die Risikoleistungen ab und übernimmt die gesamten administrativen Belange. Mit der Geldanlage hat die Stiftung aber nichts mehr direkt zu tun. Diese Kapitalien werden bei einer Bank oder in Fonds angelegt, wobei der Versicherte das bereits erwähnte Mitspracherecht erhält. Grundsätzlich kann ein Versicherter aus bis zu zehn verschiedenen Anlagestrategien auswählen. Darunter muss mindestens eine risikoarme Strategie enthalten sein. Weiter sind Strategien bis zu einem Aktienanteil von 80 % möglich. Der Versicherte partizipiert nun voll an seiner gewählten Strategie – in guten wie in schlechten Zeiten.
Genau hier liegt aber nun der wunde Punkt. Ein schlechtes Jahr muss der Versicherte vollumfänglich selber tragen. Aber ist dies wirklich ein Nachteil gegenüber einer herkömmlichen Stiftung? Dazu muss man verstehen, wie die Stiftungen, welche einen festen Zins bezahlen, überhaupt funktionieren. Diese Stiftungen weisen jährlich einen Deckungsgrad aus. Dieser Wert sagt vereinfacht gesagt aus, wie viel Reserven eine Stiftung in guten Zeiten aufgebaut hat, um die Verluste in schlechten Zeiten auszugleichen. Der Versicherte bekommt dies aber gar nicht so mit, da auf dem jährlich verschickten Vorsorgeausweis diese Geschehnisse nicht ausgewiesen werden.
Dazu zwei konkrete Bespiele wie viel Ertrag in den letzten beiden Jahren erwirtschaftet werden konnte:
Stiftung mit jährlichem Zins
Jahr | Deckungsgrad | Performance | Verzinsung | Sonstiges (1) |
2017 | 113.5 % | |||
2018 | 106.6 % | -2.45 % | 2.25 % | -2.20 % |
2019 | 112.8 % | 11.8 % | 3.25 % | -2.35 % |
(1) Reservebildung + Umverteilungsverluste
1e-Stiftung mit ausgewogener Anlagestrategie
Jahr | Depotwert | Performance |
2017 | 110.0 % | |
2018 | 95.7 % | -4.3 % |
2019 | 111.6 % | 15.9 % |
Bei der Stiftung mit einem festen jährlichen Zins hat der Kunde in diesen beiden Jahren auf seinem Guthaben insgesamt 5.5 % Zins erwirtschaftet, bei der 1e-Lösung dagegen 11.6 %. Der Depotwert im 1e-Plan schwankt täglich und wird einmal im Jahr dem Versicherten mit einem Depotauszug mitgeteilt. Der Deckungsgrad der herkömmlichen Stiftung schwankt auch, wird aber auf dem Vorsorgeausweis nicht explizit kommuniziert.
Welche Vorteile haben solche 1e-Lösungen zu den herkömmlichen festverzinslichen Stiftungen?
Nebst der bereits erwähnten Wahlfreiheit und dem Mitspracherecht bei der Vermögensanlage kommt eine erhöhte Transparenz zum Tragen, insbesondere in Bezug auf die Kosten. Zudem entstehen bei diesen Lösungen keine Umverteilungsverluste aufgrund ungünstiger demografischer Entwicklungen (siehe Grafik, Spalte „Sonstiges“). Das gesparte Geld gehört somit alleine dem Versicherten.
Kann eine 1e-Lösung später auch als Rente bezogen werden?
In der Regel werden bei diesen Lösungen keine Altersrenten angeboten. Der Kapitalbezug steht hier im Vordergrund. Sehr häufig werden in diese Lösungen Gelder einbezahlt, welche nach der Pension nicht unmittelbar zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten benötigt werden. Die Kapitalien werden vielfach nach der Pension ins freie Vermögen übertragen und mehr oder weniger unverändert weitergeführt.
Für wen eigenen sich solche Lösungen?
Gutverdienende selbständige Berufsleute wie Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker sind für diese Lösungen prädestiniert. Es gibt für selbständig Erwerbende Verbandslösungen, bei welchen sehr individuelle Planausgestaltungen möglich sind. Der wichtigste zu klärende Punkt ist aber, ob jemand mit den Kursschwankungen umgehen kann. Drohen bei einem Kurssturz die Nerven zu versagen, dann raten wir von einer solchen Lösung ab.
Was empfehlen wir?
Verfügt ein Interessent über die nötige Risikoneigung, die Risikofähigkeit und über einen genügend langen Anlagehorizont, dann empfehlen wir eine Kombination von einem festverzinslichen konventionellen Vorsorgeplan mit einer 1e-Lösung. Diversifikation ist bei der Geldanlage immer zentral. Daher nutzen wir bei einer solchen Kombination die Vorteile von beiden Systemen. Dies bedingt vorgängig eine umfassende individuelle Beratung.