Am 1. Januar 2025 tritt eine Anpassung an der Verordnung BVV 3 in Kraft, wodurch künftig auch nachträgliche Einkäufe von Säule 3a Beiträgen möglich werden. Wie diese Regelung genau aussieht, wollten wir von Roger Ledermann wissen.
Herr Ledermann, können Ihre Kundinnen und Kunden nun ab Januar verpasste 3a Beiträge nachzahlen?
Grundsätzlich ja, den genau das bezweckt die Änderung der Verordnung BVV 3. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft, gilt jedoch erst für Beitragslücken, die ab diesem Datum entstehen. Somit wird ein erster Einkauf erst im Jahr 2026 bei einer entsprechenden Lücke für das Jahr 2025 möglich sein.
Wie lange rückwirkend können Säule 3a-Einkäufe vorgenommen werden?
Im Unterschied zur beruflichen Vorsorge BVG, welche keine zeitliche Begrenzung für Einkäufe kennt, können Sie für die Säule 3a Beiträge bis zu 10 Jahre rückwirkend leisten. Zudem können Säule 3a-Beiträge nur für Jahre eingekauft werden, in welchen die steuerpflichtige Person für einen 3a-Beitrag berechtigt war.
Wie ist das genau zu verstehen?
Um Säule 3a Beiträge leisten und steuerlich in Abzug bringen zu können, muss man über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz verfügen. Ist die Lücke beispielsweise entstanden, weil sich der Vorsorgenehmer im Ausland aufgehalten hat und kein Erwerbseinkommen in der Schweiz erzielt hat, kann man keinen Einkauf machen. Das gleiche gilt für Personen, die zum Beispiel für familiäre Betreuungsaufgaben ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen.
Gibt es weitere Einschränkungen?
Ja, auch im Jahr, in welchem der Einkauf getätigt wird, muss der Vorsorgenehmer über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfügen und zusätzlich bereits den maximalen 3a-Beitrag geleistet haben. Zwar können die Lücken mehrerer Jahre zusammen eingekauft werden, der maximale Einkauf darf jedoch den Maximalbetrag der «kleinen Säule 3a» nicht übersteigen (CHF 7’288.- ab 2025). Für jede Lücke kann weiter nur ein Einkauf erfolgen. Das heisst, man muss eine Lücke in einem Jahr schliessen und kann diese nicht über mehrere Jahre verteilt einkaufen.
Dazu ein Beispiel basierend auf den Zahlen, die ab 2025 gültig sind:
Jahr | 3a-Beitrag | 3a-Maximum | Lücke |
2025 | 2’500.- | 7’288.- | 4’788.- |
2026 | 3’000.- | 7’288.- | 4’288.- |
2027 | 7’288.- | 7’288.- | 0.- |
In diesem Beispiel bestehen Lücken in den Jahren 2025 und 2026. Im Jahr 2027 kann man einen rückwirkenden Säule 3a-Einkauf machen, da der Maximalbetrag dieses Jahres bereits bezahlt wurde. Es kann jedoch nicht die ganze Lücke von 9’076.- einbezahlt werden, da der maximale Betrag für Einkäufe ebenfalls CHF 7’288.- beträgt. Die Differenz kann man nicht auf ein Folgejahr übertragen, da man für jede Lücke nur einen Einkauf tätigen darf.
Welche Limiten gelten für Personen, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind?
Der ordentliche Säule 3a Beitrag darf maximal 20% des AHV-pflichtigen Einkommens, maximal CHF 36’288.- (ab 2025) betragen. Unabhängig, ob ein Pensionskassen-Anschluss vorliegt oder nicht können nur Lücken bis zum kleinen Maximalbetrag rückwirkend eingekauft werden. Zudem gilt die gleiche die jährliche Maximierung für Einkäufe auch für Selbständigerwerbende ohne BVG-Anschluss.
Gibt es Einschränkungen bei einem Bezug des Säule 3a Guthabens?
Ja, Einkäufe können nur so lange getätigt werden, bis 3a-Guthaben als Altersleistung bezogen werden. Danach verliert man das Recht auf rückwirkende Säule 3a-Einkäufe und man kann nur noch die ordentlichen 3a-Beiträge gemäss den geltenden Regelungen einzahlen.
Wie sieht die steuerliche Behandlung eines Säule 3a-Einkaufs aus?
Die Steuerbehörde behandelt ein Säule 3a-Einkauf gleich wie ein ordentlicher Beitrag. Die Zahlungen kann man vom steuerlichen Einkommen abziehen, wodurch sich die Einkommenssteuer reduziert.
Wie kann man überprüfen, ob ein rückwirkender 3a-Beitrag möglich ist?
Wie Sie sehen, sind die Regelungen relativ komplex. Die Vorsorgestiftung muss vor Annahme eines Einkaufs prüfen, ob der Vorsorgenehmer überhaupt dazu berechtigt ist. Dazu muss dieser einen Antrag stellen und belegen können, dass eine entsprechende Lücke vorliegt. Es ist viel Administration vorprogrammiert. Die Praxis wird zeigen, welche Belege und Angaben von den Vorsorgenehmern verlangt werden und wie leicht die entsprechenden Nachweise erbracht werden können.
Welches Fazit ziehen Sie zu den kommenden Anpassungen?
Mit der neuen Einkaufsmöglichkeit können künftig verpasste Beiträge nachträglich einbezahlt werden. Die administrativen Hürden dazu sind relativ hoch. In einer langfristigen Finanz- und Vorsorgeplanung empfiehlt sich die regelmässige Einzahlung in die Säule 3a. Es bieten sich planerisch kaum Vorteile, die Einzahlungen aufzuschieben und erst später zu tätigen. Meiner Meinung nach profitieren vor allem Kundinnen und Kunden, die in einem Jahr vergessen haben einzuzahlen oder die Zahlung zu spät ausgelöst haben.